Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der „Der Skate Club” („Ticket-AGB“)
- Geltungsbereich, Vertragsabschluss
1.1 Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Events, bei denen der „Der Skate Club“ Im Klingenkampe 2A, 30659 Hannover, (vgl. nachfolgend „Veranstalterin“) Veranstalter ist und regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmern (vgl. nachfolgend „Sie“, „Käufer“, „Karteninhaber“).
1.2. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend “Ticketkaufpreis”) ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht der Veranstalterin vollständig zu.
1.4 Die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.
1.5 Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines
Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir darüber gesondert.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen an dem Event nur in Begleitung einer
vertretungsberechtigten Person, teilnehmen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während des gesamten Events zu beaufsichtigen. Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind. Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.
Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen.
1.6. Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Im Falle eines späteren Verlustes erfolgt keine Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine Aushändigung von Ersatztickets.
1.8 Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. des Käufers,
werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.
- Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen mit personalisierten Tickets
Bei Veranstaltungen, bei denen die Tickets personalisiert werden, gelten zusätzlich zu den
vorliegenden AGB die jeweiligen Personalisierungs-AGB.
- Weiterverkauf
Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur dem Vertragspartner des Veranstalters zu. Auf einen
Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein Nebenkostenaufschlag i.H.v. 25% z.B. für Porto- & Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere das Weiterverkaufsverbot – übernimmt.
- Ausfall, Verlegung der Veranstaltung, Beschränkungen der zulässigen Besucherzahl
4.1 Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung des Künstlers, höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund von Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten)) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen.
4.2 Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1 ab, wird das Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreis ist spätestens binnen 30 Tagen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin geltend zu machen und richtet sich nach Ziff.4.3. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.
4.3 Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, es sei denn Sie machen von Ihrem Recht zur Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe, ist bis spätestens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen und richtet sich nach Ziff.4.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend nachzuweisen.
4.4 Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.
4.5 Führen Gesetze, Allgemeinverfügungen, Verbotsverordnungen, behördlichen Anordnungen, offizielle Empfehlungen des Bundes und/oder der Bundesländer oder anerkannter Forschungsinstitute (z.B. Robert-Koch-Institut) aus und im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten), nicht zwingend dazu, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, steht es uns frei, nach eigenem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Veranstaltung unter Beachtung der dann einschlägigen Beschränkungen durchgeführt wird. Resultiert aus den einschlägigen Beschränkungen eine nachträgliche Kapazitätsbegrenzung (d.h. dass nur weniger Besucher zugelassen sind, als Tickets verkauft wurden), entscheidet das Los darüber, welche Tickets weiterhin gültig bleiben und welche nicht. Hierüber werden Sie zeitnah informiert. Bleibt Ihr Ticket nicht gültig, gelten Ziff.4.2 ff. entsprechend.
4.6 Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung. Ergänzend hierzu berücksichtigen Sie bitte die Regelung in Ziff.5.
- Haftungsbeschränkung
5.1 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Die Einschränkungen der Ziff.5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
5.4 Hat die Veranstaltung die Hälfte der Spieldauer erreicht und muss dann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Extremwetter, Terror etc.) oder Einschränkungen aufgrund von Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARSCoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten), abgesagt werden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Wurde die Hälfte der Spieldauer nicht erreicht, erfolgt eine Rückerstattung entsprechend Ziff. 4.2.
- TON-, FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
Die Veranstalterin ist berechtigt, selbst und/oder über Dritte im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen jeglicher Art und Weise (z.B. Rundfunk-/ Fernseh-/Streaming-Aufnahmen etc.), insbesondere auch solche, die Sie erkennbar und einzeln darstellen, herzustellen und diese zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt selbst und/oder über Dritte in jeder Form auszuwerten, insbesondere (aber nicht abschließend) die Aufnahmen selbst und/oder über Dritte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden etc.. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
- Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch
7.1 Es ist strikt untersagt,
– gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse
verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel
(z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen),
– in Kenntnis und/oder verschuldeter Unkenntnis eines aktuell bestehenden Verdachts einer
Erkrankung an den in § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgeführten Krankheiten (insbesondere SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten)) an der Veranstaltung teilzunehmen. In sämtlichen vorbenannten Fällen sind wir berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber uns in diesem Falle nicht zu.
7.2 Wir behalten uns vor, unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Allgemeinverfügungen, Verbotsverordnungen, behördlichen Anordnungen, offiziellen Empfehlungen des Bundes und/oder der Bundesländer angemessene Maßnahmen zur Erkennung und Prävention von Gefahren durch Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten), zu ergreifen. Hierzu können z.B. die Anordnung zu verpflichtender
– Vorlage eines gültigen und aktuellen negativen Tests, insbes. auf das Coronavirus (SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten)), in der vorgeschriebenen Art und Weise (z.B. Vorlage des Zertifikats, der gültigen und zugelassenen App (z.B. Corona-Warn-App, Luca), nicht älter als … Stunden, etc.),
– Vorlage eines gültigen und aktuellen Immunisierungsnachweises in der vorgeschriebenen Art und Weise (z.B. Nachweis der vollständigen Impfung einschließlich ggf. Nachfristen oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus sowie erforderlicher Nachimpfungen, etc.)
– Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. SARSCoV-2-Virus (einschließlich Mutanten und Varianten)),
– Teilnahme an Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen,
– Einhaltung des Hygienekonzepts (z.B. Abstandsgebote, korrektes Tragen eines Mund & Nasenschutzes der vorgeschriebenen Art (z.B. FFP 2 etc.) über Mund und Nase vor und auf dem Veranstaltungsgelände, Hygieneregeln, Desinfektionsmaßnahmen),
– Erfassung der vollständigen Adress- und Kontaktdaten vor der Anreise und vor dem Beginn der
Veranstaltung (z.B.: durch Personalisierung der Tickets, durch Erfassen der Daten am Einlass /während der Veranstaltung, durch Nutzung von gültigen und zugelassenen Apps (z.B. CoronaWarn-App, Luca) etc.), wobei wir insbesondere – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts – berechtigt sind, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln,
– Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zum Schutz der Gesundheit aller Veranstaltungsteilnehmer dienlich und angemessen sind, zählen. Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung Kontrollen durchzuführen, um Gefährdungen der Gesundheit aller Veranstaltungsteilnehmer nach Möglichkeit zu minimieren.
Wir können weitere angemessene (Erkennungs- und Präventions-) Maßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, um Gefährdungen der Gesundheit aller Veranstaltungsteilnehmer nach Möglichkeit zu minimieren. Angemessen sind insbesondere sämtliche Maßnahmen, die auf eine Empfehlung anerkannter Forschungsinstitute (z.B. Robert-Koch-Institut) zurückgehen. Im Sinne der Erkennung und Prävention von Gefahren durch Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten) und des Schutzes der Gesundheit sämtlicher Veranstaltungsteilnehmer behalten wir uns vor, auch strengere (Erkennungs- und Präventions-) Maßnahmen und Mitwirkungshandlungen vorzuschreiben, als aufgrund der einschlägigen Gesetze, Allgemeinverfügungen, Verbotsverordnungen, behördlichen Anordnungen, offiziellen Empfehlungen des Bundes und/oder der Bundesländer und/oder Empfehlung anerkannter Forschungsinstitute (z.B. Robert-Koch-Institut) erforderlich. Wir informieren über sämtliche für die jeweilige Veranstaltung geltenden (Erkennungs- und Präventions-) Maßnahmen und Mitwirkungshandlungen zeitnah vor der Veranstaltung. Sofern Sie an den für die jeweilige Veranstaltung geltenden (Erkennungs- und Präventions-) Maßnahmen nicht mitwirken bzw. hiergegen verstoßen, sind wir berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber uns in diesem Falle nicht zu.
- ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ, GERICHTSSTAND
8.1 Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
8.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
8.3. Sämtliche übermittelten Daten werden unter Einhaltung der maßgeblichen
Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin sind unter https://www.derskateclub.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertriebspartners.
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Hannover.
- Kein Widerrufsrecht
Wir bieten Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen. Daher liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs.2 Nr.9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den jeweiligen Vertriebspartner bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
- Streitbeilegung
10.1 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
10.2 Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG):
Der „Der Skate Club“, Im Klingenkampe 2A, 30659 Hannover, ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.